Im Namen des Volkes…
Im Namen des Volkes….!
Kurzgeschichten
In der US – Netflixreihe findet man eine Serie: „How to get away with Murder…“
übersetzt : Wie kommt man mit Mord davon…
Würde diese Serie in Deutschland spielen, könnte man einen Untertitel hinzufügen: „Wie kommt man mit Lug und Betrug vor Gericht davon…“
1. Fall: „Im Namen des Volkes…“ –
Fam. Zweiacker gegen die Architektin „B“
Anmerkung: Sämtliche Namen wurden selbstverständlich geändert!
Es ist einfacher als man denkt mit Unwahrheiten und Betrug bei bzw. vor Gericht davonzukommen und es ist noch einfacher, mit Lügen sehr viel Geld einzuklagen.
In Deutschland kann jeder jeden verklagen, egal ob man sich an die Wahrheit oder an Tatsachen hält. Leider ist es so, dass der Kläger nicht beweisen muss, dass er die Wahrheit sagt. Vor Gericht ist es egal.
Der Beklagte muss nachweisen, dass er unschuldig ist. Das könnte er, wenn er vor dem Richter eine Aussage machen dürfte, oder Beweise beibringen dürfte, was leider selten der Fall ist.
Wenn der zu Unrecht Beschuldigte dann auch noch das Pech hat, einen Verhandlungstermin an einem Freitagmittag zu erhalten, hat er verloren.
Freitags, und dann auch noch Nachmittags, will niemand mehr arbeiten. Die Richter, die Anwälte…, sie alle möchten ins wohlverdiente Wochenende.
Eigentlich brauchte der Beklagte sich nicht zu verteidigen, sollte er überhaupt je dazu die Gelegenheit finden, sprechen zu dürfen.
In diesem ersten Fall geht es um eine Klage in der kleinen Stadt „D“.
Die Kläger, hier Familie Zweiacker genannt, verklagten ihre Architektin wegen „grober Fahrlässigkeit und Verletzung der Sorgfaltspflicht“, auf Schadensersatz für ein kleines, einfaches, simples Garagendach, das angeblich undicht wäre.
Die Architektin forderte den Dachdecker auf, den angeblichen Schaden zu beseitigen.
Der Dachdecker fuhr sofort zur Baustelle, konnte aber keine Undichtigkeit am Garagendach feststellen und teilte das der Architektin und zeitgleich der Familie Zweiacker mit.
Bislang hatte Familie Zweiacker die Schlussrechnung des Dachdeckers für das neu errichtete Wohnhaus und besagter Garage nicht bezahlt.
In diesem Fall handelte es sich insgesamt um ca. siebentausend Euro, die von der Familie Zweiacker einbehalten worden waren.
Natürlich wäre es durchaus möglich, den Dachdecker auf Beseitigung des angeblichen Schadens zu verklagen, einfacher ist es jedoch immer, den Architekten gerichtlich zu belangen.
Die Eheleute Zweiacker hatten auch das Architektenhonorar für die geleistete Bauleitungsaufsicht für das neu errichtete Haus mit dieser angrenzenden Garage nicht bezahlt, was leider für den weiteren Verlauf des Verfahrens nicht relevant war.
Mithilfe eines gewieften Anwaltes erarbeiteten sie zuvor eine grandiose Strategie. Sie wollten besagter Architektin „B“ das Geld aus der Tasche ziehen.
Während der gesamten Dauer dieses Verfahrens wurde nie nachgewiesen, dass die Beschuldigungen der Fam. Zweiacker, in diesem Fall ein undichtes Garagendach, zutreffend waren. Als Grund für die eingereichte Klage gaben sie an: Die Beklagte habe grob fahrlässig gehandelt.
Aber der Reihe nach:
Der Arbeitgeber der Klägerin Frau Zweiacker, ist Gutachter, zwar nicht für Bauwesenssachen, aber er ist mit dem Gutachter, der vom Amtsgericht der Stadt „D“ stets und immer bei Gutachten für Bauschäden beauftragt wird, einem gewissen Dr. Schnell, eng befreundet.
Duzfreunde helfen untereinander, wie auch in diesem Fall.
Besagter Dr. Schnell, gelernter Betonbauer, mag in seinem Bereich, (Betonbau) vielleicht sogar ein Fachmann sein, hat aber von Bauschäden und deren Ursachen keine Ahnung.
Die Kläger und ihr Anwalt leiteten zunächst ein Beweissicherungsverfahren beim Amtsgericht in „D“ ein und gaben eine völlig falsche Adresse der Architektin „B“ an. Das Gericht übernahm kommentarlos die Anschrift. Natürlich kam die Post nicht bei der Beklagten an.
Fam. Zweiacker wohnt bis heute lediglich einige Meter von der Architektin „B“ entfernt, daher konnte die falschen Adresse keine Versehen gewesen sein. Die Kläger zogen sich später bei Gericht, mit einer weiteren Lüge aus der Affäre: Da wäre ihnen leider ein kleines Versehen passiert.
Das Gericht nahm es kommentarlos hin.
Der Auftrag für das Gutachten ging erwartungsgemäß an den Gutachter Schnell, der nachweislich stets vom Amtsgericht in „D“ für Gutachten bei Baumängel beauftragt wird. Das war ein cleverer erster Schachzug von Seiten der Kläger und ihrem Anwalt.
Punkt 1 der zuvor besprochenen Strategie konnte abgehakt werden.
Der vom Gericht beauftragte Gutachter Schnell lud, wie zuvor mit der Klägerpartei abgesprochen, die Beklagte zu dem ersten Ortstermin nicht ein.
Dieser erste Ortstermin fand somit ohne die Architektin „B“ statt, die von der Klage und dem mittlerweile eigeleitetem Beweissicherungsverfahren gegen sie, immer noch nichts ahnte.
Das Gutachten bei diesem Ortstermin, das Dr. Schnell lediglich im Beisein der Kläger durchführte, (wobei noch nicht einmal bis heute sicher ist, ob dieser Termin überhaupt je stattfand), wurde der Beklagten mit erheblicher Verspätung zugestellt.
Das Gericht hatte mittlerweile festgestellt, dass die Adresse der Architektin falsch angegeben war, da die vorherige Post wegen Unzustellbarkeit zurückkam. Mithilfe des Bürgerbüros ermittelte das Gericht nach Monaten die korrekte Adresse und schickte nun endlich das 1. Gutachten der Beklagten zu.
Erst jetzt hatte „B“ die Gelegenheit, sich zu wehren und einen Anwalt einzuschalten.
Der Betonbauer Schnell hatte besagte Garagendachfläche, die angeblich undicht sein sollte, mit zweihundertfünfzig m² angegeben, anstatt mit der tatsächlichen Größen von ca.
dreißig m².
Dementsprechend hoch fiel die von Schnell ermittelte Schadensersatzsumme aus. Die Beklagte „B“ sollte nun den Klägern dreißigtausend Euro Schadensersatz für die Reparatur eines einfachen Garagendaches zahlen.
Die Einspruchsfrist war mittlerweile natürlich abgelaufen. Der inzwischen eingeschaltete Anwalt der Beklagten, schaffte es tatsächlich, eine Fristverlängerung durchzusetzen.
Nachdem er das Gericht auf den gravierenden Fehler bei der Ermittlung der tatsächlichen Größe des Daches aufmerksam gemacht hatte, entschied die Richterin tatsächlich, dass der Gutachter dazu Stellung nehmen sollte… Allerdings….
….Allerdings nur, wenn die Architektin „B“ einen Kostenvorschuss für ein zweites Gutachten in Höhe von fünftausend Euro unverzüglich bei der Gerichtskasse einzahlte.
Der Gutachter Schnell wurde außerdem aufgefordert dazu Stellung zu nehmen, warum „B“ nicht von ihm zu dem ersten Ortstermin geladen worden war.
Die Begründung fiel kurios aus:
Dr. Schnell habe die Beklagte persönlich angeschrieben und auch ihrem Anwalt eine Kopie des Schreibens zukommen lassen.
Eine Durchschrift dieses fingierten Schreibens reichte Dr. Schnell dem Gericht ein.
Komischerweise hatte „B“ nachweislich zu diesem Zeitpunkt noch keinen Anwalt eigeschaltet. Woher kannte also Dr. Schnell schon Monate vorher den Namen des Anwaltes der Beklagten?
Die Richterin fand das Schreiben zumindest so interessant, dass sie den Gutachter bat, dazu Stellung zu nehmen.
Daraufhin reichte der Gutachter eine zweites Schreiben bei Gericht ein, auf dem diesmal nicht stand, dass er dem Anwalt der Beklagten ein Einladungsschreiben zum ersten Ortstermin zugeschickt habe, sondern lediglich der Beklagten Architektin.
Vor Gericht bekundete er später, …da sei ihm ein Versehen beim Ausdrucken passiert. Er habe dem Gericht das falsche Schreiben das damals an „B“ ging, zugeschickt….
Komisch!! Aber die Richterin gab sich mit dieser banalen Erklärung zufrieden…
Der vom Gericht geforderte Kostenvorschuss für eine zweite Stellungnahme Schnells wurde von „B“ eingezahlt.
Beim zweiten Ortstermin, zu dem nun auch endlich der Anwalt und die Beklagte geladen wurden, korrigierte der Gutachter die Dachfläche auf die tatsächlich vorhandenen dreißig m². Im ersten Gutachten stellte er zuvor angeblich fest, dass das Dach tatsächlich undicht sei. Er hätte es experimentell überprüft. Er erwähnte, dass er das Dach mittels einer Gießkanne unter Wasser gesetzt hätte…
Eine Gießkanne voll Wasser, für dreißig Quadratmeter?
Wie er eine Undichtigkeit feststellen konnte, wurde im ersten Gutachten nicht erwähnt.
Er war auch nicht in der Lage zu zeigen, wo angeblich Wasser durch das Dach eingedrungen sein soll.
Er weigerte sich vehement sein angebliches Experiment im Beisein des Anwaltes der Beklagten und ihr selbst, beim zweiten Orttermin erneut vorzunehmen.
Ein Gartenschlauch lag sogar griffbereit in unmittelbarer Nähe, eine Leiter war ebenfalls vorhanden. Der Betonbauer Schnell lehnte es wütend ab, seinen Versuch zu wiederholen, den er Monate vorher angeblich vorgenommen hatte.
Während dieses 2. Ortstermins regnet es stark, aber in der Garage befand sich kein Tropfen Wasser auf dem Boden. Auch darauf wusste der Gutachter keine Antwort und erwähnte diese Tatsache im zweiten Gutachten mit keinem Wort.
Der Anwalt schickte sofort am gleichen Tag, ein Schreiben ans Gericht und wies auf diese Tatsache hin..
Die Reaktion der Richterin: „Das ist belanglos.“
In seinem zweiten Gutachten beantwortete der Gutachter nicht eine der Fragen des Gerichts und meinte zu den unterschiedlichen Quadratmeterangaben der Dachfläche: „Da ist mir halt ein Fehler unterlaufen.“
Er bezifferte den Schaden an dem kleinen, einfachen Garagendach auf nunmehr fünftausend Euro.
(Anmerkung: Ein Garagendach in dieser Größe abzudichten, kostete sechs Jahre zuvor laut Angebot incl. MWST nur 1280,- Euro)
Der Gutachter Dr. Schnell erwähnte auch in seinem zweiten Gutachten mit keinem Wort, welche Mängel seiner Meinung nach, angeblich an der Dachfläche vorhanden waren.
Er beantwortete auch verschiedene andere Fragen, die die Beklagte über ihren Anwalt dem Gutachter stellen ließ, mit keiner Silbe.
Als das Gutachten endlich nach vierzehn Monaten vorlag, war es wieder unvollständig. Der Anwalt der Beklagten „B“ bat erneut die Richterin, den Gutachter zur Beantwortung aller Fragen aufzufordern.
Die Richterin ließ die Beklagte wissen, dass sie dafür einen weiteren Kostenvorschuss in Höhe von dreitausend Euro bei der Gerichtskasse einzuzahlen hätte.
Nachdem der geforderten Betrage eingezahlt worden war, wurde erneut der Gutachter Dr. Schnell beauftragt, die ihm vorgegebenen Fragen zu beantworten.
Ein dritter Ortstermin wurde anberaumt.
Die Fragen der Beklagten an den Gutachter wurden zum zweiten Mal erläutert. Wieder weigerte sich der „Betonbauer“ mittels Wasser zu kontrollieren, ob und wo das Dach angeblich undicht sei.
Er machte sich keinerlei Notizen. Er weigerte sich, dass Dach zu betreten. Er weigerte sich, der Beklagten zu zeigen, wo er vor mittlerweile fünf Jahren die Undichtigkeit festgestellt haben wollte.
Der Anwalt der Kläger, Herr Schleswig, forderte die Beklagte in einem unverschämten Ton auf, endlich die schwere Schuld ihres Vergehens einzugestehen und zu bezahlen.
Als „B“ sich weigerte, fragte der Anwalt Schleswig den Gutachter Schnell, ob nun endlich das Garagendach erneuert werden könnte, oder ob noch ein weiteres, sinnloses, unnützes Gutachten erforderlich sei.
Schnell war einverstanden. Er gab den Klägern zu verstehen, endlich die Mängel des Garagendaches beseitigen zu lassen. Für ihn wäre die Sachlage klar, Schuld wäre die Beklagte, weil sie grob fahrlässig die Bauleitung an dem Garagendach vernachlässigt habe.
Drei Wochen später…, das dritte Gutachten lag weder dem Gericht, noch der Beklagten vor, standen mehrere Fahrzeuge eines Fachunternehmens vor dem Haus der Fam. Zweiacker.
Da die Beklagte nur wenige Meter entfernt wohnt, konnte sie genau beobachten, was auf dem Wohnhausdach passierte: Es wurden Solarkollektoren angebracht – allerdings nicht auf dem Garagendach, sondern auf dem Wohnhausdach.
Vier Wochen später wurde von den Klägern eine Rechnung bei Gericht eingereicht: Kompletterneuerung des Garagendaches. Preis plus MWST: achttausendfünfhundert Euro.
Das Gericht schickte diese Rechnung dem Gutachter zu.
Ein Durchschlag dieser Schreiben ging auch an den Anwalt der Beklagten.
Der Gutachter wurde nach über einem Jahr mehrmals durch das Amtsgericht aufgefordert, das dritte Gutachten endlich bei Gericht einzureichen. Erst nach zweimaliger Androhung eines Bußgeldes, schaffte es der Gutachter Schnell endlich, achtzehn Monate nach dem dritten Ortstermin, sein nunmehr drittes Gutachten fertigzustellen und dem Gericht zuzuschicken.
Vermutlich erinnerte er sich nicht mehr an den Ortstermin, oder er suchte immer noch verzweifelte seine nichtvorhandenen schriftlichen Notizen… – das wird für immer ein Rätsel bleiben!
Das Gutachten, wenn man überhaupt davon sprechen konnte, war lediglich ein kurzes Schreiben ans Gericht: Die Sanierung des Garagendaches habe achttausendfünfhundert Euro gekostet! Anbei die Rechnung, die die Kläger dem Gericht eingereicht hatten.
Auf die einzelnen Punkte ging er wieder nicht ein. Er hatte mittlerweile fast neuntausend Euro für die Erstellung seiner unqualifizierten Gutachten einkassiert.
Sämtliche Fragen, die dem Betonbauer von Seiten des Gerichts und der Beklagten gestellt wurden, hatte er in keinem seiner drei Gutachten beantwortet.
Die Kläger und ihr Anwalt Schleswig reichten nun Klage beim Landgericht in „E“ ein. Architektin „B“ solle die Erneuerung des Garagendaches bezahlen und sämtliche Kosten des Verfahrens übernehmen.
Wir reden hier immer noch über ein einfaches Garagendach. Jeder logisch denkende Mensch, auch Leute die nicht über das entsprechende Fachwissen verfügen, müssten bei diesen Zahlen stutzig werden. Aber leider nicht die Richter beim Landgericht in „E“.
Bei einem ersten Gerichtstermin wurde der achtundsechzigjährigen Angeklagten von Seiten des jungen Richters eine Strafpredigt gehalten. Sie wurde auf ihre grob fahrlässige und stümperhafte Bauleitung aufmerksam gemacht.
Nach der fünfzehn Minuten dauernden Standpauke durfte sie sich endlich äußern.
Auf die Frage an die Richter:
„Ich soll also Schadensersatz von 8500,- Euro an die Kläger zahlen, obwohl diese weder mein Architektenhonorar noch die Rechnung an den Dachdecker bezahlt haben? Das ursprünglich angebotenen Garagendach sollte nur 1280,- Euro kosten. Bislang wurde mir noch keine Schlussrechnung des Dachdecker vorgelegt, aus der hervorgeht, dass Familie Zweiacker den Dachdecker damals bezahlt hat.“
„Wir haben die Rechnungen alle bezahlt“, warfen die Kläger ein.
„Das ist nicht relevant“, kam als Antwort vom vorsitzenden Richter, „die Kläger müssen nicht nachweisen, dass sie die Rechnungen bezahlt haben. Der Gutachter hat nun einmal eindeutig festgestellt, dass die Schuld an dem kaputten Garagendach bei Ihnen liegt. Sie haben „grob fahrlässig Ihre Aufsichtspflicht verletzt“ und den Klägern einen großen Schaden zugefügt.“
„In der Rechnung der Fachfirma steht, dass sie zweimal 50 m² Garagendach abgeschweisst haben, das Garagendach ist aber nur 30 m² groß. Der Gutachter hat die Rechnung geprüft und als Beweis bei Gericht eingereicht. Das kann nicht stimmen.“ Der Hinweis kam von der Beklagten „B“.
Tatsächlich machte diese Äußerung der Architektin „B“ die Richter stutzig. Fam. Zweiacker und ihr Anwalt Schleswig wurden aufgefordert, diese Maßdifferenz begründen, konnten es aber nicht.
Die Sitzung wurde vertagt. Außerdem wurde sie angewiesen, die ursprüngliche Schlussrechnung der Dachdeckerarbeiten, mittlerweile zwölf Jahre alt, herauszusuchen.
Fam. Zweiacker und Rechtsanwalt Schleswig versprachen, dass sofort zu erledigen und schnellstens bei Gericht nachzureichen.
Die Schlussrechnung des damaligen Dachdeckers konnten sie bis heute nicht vorlegen. Ebenso fehlt bis heute der Überweisungsbeleg, dass sie die Rechnungen tatsächlich bezahlt haben.
Zweiacker und Schleswig fertigten eigenhändig eine Excel Tabelle an. In die einzelnen Felder fügten sie einige Zahlen von angeblichen Rechnungen ein, in ein weiteres Feld die Summe, die sie bezahlt hatten. Beweise fehlten. Kein einziger Beleg, oder eine Rechnung waren beigefügt worden.
Eine Excel Tabelle kann auch ein Kind problemlos anfertigen und ein paar Zahlen einfügen…
Nach einem Jahr erfolgte ein weiterer Gerichtstermin…
An einem Freitagmittag…
Richter und Anwälte wollten ins wohlverdiente Wochenende…
Was die Architektin „B“ nicht ahnte: Der Gutachter sollte noch einmal befragt werden.
Der Anwalt der Architektin „B“ hatte das entsprechende Schreiben des Gerichts nicht an die Beklagte weitergeleitet. Somit konnte sie sich nicht auf die Fragen vorbereiten.
Mit über einer Stunde Verspätung begann die Verhandlung endlich.
Die drei Richter gereizt… sie schauten immer wieder auf die Uhr.
Anwälte gereizt… auch sie wollten Feierabend machen.
Es begann mit einer erneuten unfreundlichen Zurechtweisung der Architektin „B“ durch den vorsitzenden Richter:
„Ich verstehe nicht, warum wir hier überhaupt noch einmal verhandeln müssen. Es gibt ein neues Urteil vom BGH das besagt: Der Architekt hat immer schuld!!
Aber da nun mal alle hier zusammengekommen sind, können wir den Gutachter befragen, warum er die 50 m² Dachfläche abgesegnet hat.“
Der Gutachter wurde aufgefordert die Wahrheit zu sagen.
„Sicherlich haben Sie eine Grund, warum Sie die auf der Rechnung angegebenen Massen für gerechtfertigt halten? Sicherlich überlappen die einzelnen Schweißbahnen….“
Die Antwort auf seine Frage, legte der Richter dem Betonbauer in den Mund.
Der konnte nun erleichtert antworten.
„Die Dachfläche ist zwar 30 m² groß, aber die Bahnen müssen überlappen und die Seitenränder müssen ja hochgezogen werden, das macht dann die 20 m² aus. Ich habe eine Skizze der Familie Zweiacker verwendet, die sie mir überlassen haben, und danach stimmen die abgerechneten Größen.“
Der Richter war äußerst zufrieden mit der Antwort.
Als die Architektin „B“ dem Sachverständigen auch eine Frage stellen wollte, ging der Richter sofort dazwischen.
„Es ist alles gesagt. Der Gutachter kann entlassen werden. Frau „B““, wandte er sich herablassend an die Architektin, „haben Sie denn nun den Dachdecker angeschrieben, damit er den Schaden beseitigt?“
„Ja“, sagte die Architektin, „aber dazu muss ich erläutern…“
Wieder durfte sie nicht weitersprechen.
„Ja oder Nein?“ Der vorsitzende Richter ließ der Beklagten keine Gelegenheit, den Sachverhalt zu erklären!
Denn: Der Dachdecker wurde tatsächlich, vor mittlerweile 13 Jahren, angeschrieben. Das Dach wurde seinerzeit eingehend überprüft. Es war dicht. Diese Tatsache wurde auch den Eheleuten Zweiacker mitgeteilt, die sogar bei der Kontrolle des Garagendaches durch den Dachdecker anwesend waren. Sie wurden danach vom Dachdecker gebeten, endlich die zweiten Abschlagszahlung zu bezahlen. Daran konnten sie sich natürlich nicht mehr erinnern…???
Bezahlt haben sie nachweislich nie, zumindest konnten sie keinen Überweisungsbeleg bei Gericht vorlegen.
Erst fünf Jahren nachdem sie ins neue Haus eigezogen waren, heckten sie den Plan aus, mit einer raffinierten Betrugsmasche die Architektin zu verklagen, denn mittlerweile hatte diese auch die Schlussrechnung gestellt.
Die Rechnung für die Bauleitung konnte nicht bezahlt werden, da sie laut eigenen Angaben, „..im Moment kein Geld über hätten.“
Der zweite Prozess beim Landgericht in „E“, achte Jahre später, an dem besagten Freitagnachmittag dauerte mittlerweile fünfundvierzig Minuten. Die schlechte Laune des Richters nahm zu. Der Anwalt der Architektin schwieg beharrlich.
„Wir brauchen hier nicht weiter zu diskutieren“, sagte der vorsitzende Richter laut, „entweder entrichten Sie 5000,- Euro für ein weiteres Gutachten, oder sie zahlen den Klägern den von ihnen geforderten Betrag. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie als Architekt grob fahrlässig gehandelt haben, in dem sie Ihre Fürsorgepflicht leichtsinnig vernachlässigten. Ich weise Sie daraufhin, sollten sie das Urteil nicht annehmen, müssen Sie zusätzlich eine Kaution bezahlen. Sie sind schuld! Egal welche Argumente Sie hier weiter anführen, um sich vor der Bezahlung zu drücken… Sie können sich mit Ihrem Anwalt draußen vor der Tür beraten.“
Der Anwalt stand sofort auf.
„Kommen Sie mit raus.“ Wenige, leise Worte zwar, aber der Anwalt von „B“ konnte tatsächlich sprechen.
Normalerweise ist es nicht üblich, dass die Personen über die Leute im Beisein der Richter reden, die den Gerichtssaal zwecks Beratung verlassen haben.
Natürlich hielten sich Familie Zweiacker und ihr Anwalt Schleswig nicht an diese Vorgabe, wie der Beklagten „B“ wenige Minuten später klar wurde.
Doch zunächst musste sich die Beklagte vor der Tür des Verhandlungssaales vom eigenen Anwalt anhören, dass sie den Prozess leider verloren hatte. Sie solle endlich den Forderungen der Kläger nachgeben, bezahlen und dann ihren Ruhestand genießen.
„B“ befand sich seit zehn Jahren altersbedingt in Rente.
Seitdem spielte sie nicht Golf, oder ging ins Theater, nein, sie schrieb Bücher.
„Denken Sie daran, sie müssten weitere fünftausend Euro für ein Gutachten einzahlen, außerdem als Kaution den doppelten Betrag, den Sie der Gegenseite sowieso bezahlen müssten. Besser wäre es, sie ziehen einen Schlussstrich und beten, dass Familie Zweiacker Sie nicht erneut verklagt, wegen irgendeiner Kleinigkeit. Sie sind immerhin dreißig Jahre haftbar.“
Wenig später gingen Anwalt und Mandantin wieder in den Gerichtssaal.
Der Anwalt erklärte nun, dass seine Mandantin „B“ bereit sei, das Urteil anzunehmen.
Der Richter nickte.
„Die Architektin „B“ bezahlt den Klägern Zweiacker die Summe von 8500,- Euro als Schadensersatz für das Garagendach und übernimmt…“ es kamen nun eine Menge Zahlen. „B“ packte bereits ihre Ordner zusammen, als sie von der Klägerseite die erboste Frage hörte:
„Warum sollen wir denn 2018 Euro bezahlen?“
Es handelte sich nicht um einen Vergleich, die Beklagte war schuldig gesprochen worden. Trotzdem sollten die Kläger einige der entstandenen Kosten übernehmen. Der gegnerische Anwalt fing nun an zu handeln.
„Zweitausend Euro müssten doch reichen…“
„Da haben Sie Recht“, beschloss der Richter und sagte verächtlich, „die „B“ kann auch noch die achtzehn Euro übernehmen.“
„B“ war mittlerweile aufgestanden und packte ihre Tasche.
„Frau „B“ ich habe gerade gehört, sie schreiben Bücher“, rief ihr der Vorsitzende Richter verächtlich zu, „hätten Sie sich nicht auf ihre Krimis konzentriert, und dadurch Ihre Bauaufsichtspflicht grob fahrlässig verletzt, würden Sie heute hier nicht vor Gericht stehen.“
Zweiacker und deren Anwalt Schleswig hatten in der kurzen Pause, in der sich „B“ mit ihrem Anwalt vor der Tür beriet, über sie hergezogen und weiter verunglimpft.
„B“ war sprachlos und reagierte nur kopfschüttelnd. Sie hatte mit dem Schreiben erst angefangen, als sie bereits im Ruhestand war. Ihr Hobby wurde ihr nun auch noch negativ angelastet….
Fazit:
Familie Zweiacker bezahlte weder ihrer Architektin das Honorar für die Bauleitung, noch die Schlussrechnung des Dachdeckers, verklagte anschließend die Architektin zur Zahlung von 8500,- Euro, und kam mir dieser Strategie mühelos durch….
Vermutlich wurden so die Solarpaneelen auf dem Hausdach dieser verlogenen Familie bezahlt.
Mit Lügen und Betrügen kommt man im Leben sehr weit…
Vor allem, wenn man raffinierte und clevere Hilfe hat….